Rückerstattung und Absagen
Regelungen zu Rückerstattungen, Absagen, Umbuchungen und bereits begonnener Beratungsarbeit.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Beratungsleistungen von Cortexworks Beratung im Bereich Mehrstaatigkeit und Beibehaltung bisheriger Staatsangehörigkeiten. Sie betrifft vereinbarte Gespräche, Prüfpakete und laufende Begleitung – nicht den Verkauf physischer Waren.
Erstattungsfähigkeit
- Noch nicht begonnenes Erstgespräch: Vollständige Erstattung, wenn die Absage mindestens 48 Stunden vor dem Termin eingeht.
- Kurzfristige Absage (unter 48 Stunden): In der Regel 50 % des vereinbarten Gesprächshonorars; der Rest kann auf einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten angerechnet werden.
- Nicht erscheinen (No-Show): Keine Erstattung des Gesprächshonorars.
- Prüfpakete: Erstattung möglich, solange die Prüfung noch nicht begonnen hat. Nach Beginn erfolgt eine anteilige Erstattung abzüglich der bereits geleisteten Arbeit.
- Laufende Begleitung bis Antragsreife: Erstattung nicht erbrachter Anteile; bereits erstellte Einschätzungen und geprüfte Unterlagenanteile bleiben vergütungspflichtig.
Nicht erstattungsfähig
- Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen, die Sie selbst oder über Dritte beauftragt haben
- Beratungszeit, die bereits erbracht und dokumentiert wurde
- Ergebnisse, die von Behördenentscheidungen abhängen (eine Ablehnung begründet allein keine Erstattung)
Fristen für Erstattungsanfragen
Bitte stellen Sie Erstattungsanfragen innerhalb von 14 Tagen nach dem relevanten Ereignis (Absage, Rechnungsstellung oder Mitteilung über Nichtbeginn). Spätere Anfragen prüfen wir im Einzelfall.
Verfahren
- Schreiben Sie an info@cortexworks.digital mit Rechnungsnummer, Termin- oder Leistungsbezeichnung und Begründung.
- Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen.
- Nach Prüfung erhalten Sie eine Entscheidung mit Angabe des erstatteten Betrags.
Bearbeitungszeit und Methode
Erstattungen erfolgen in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Zustimmung auf dasselbe Zahlungsmittel, mit dem die Leistung bezahlt wurde. Banklaufzeiten können zusätzlich anfallen.
Umbuchung
Termine können einmalig kostenfrei umgebucht werden, sofern die Mitteilung mindestens 48 Stunden vorher eingeht. Weitere Umbuchungen können als verkürzte Vorbereitungspauschale von 40 € berechnet werden.
Anzahlungen
Wurde eine Anzahlung für umfangreichere Begleitung vereinbart, wird sie auf erbrachte Leistungen angerechnet. Nicht verbrauchte Anteile werden nach den oben genannten Regeln erstattet.
Kontakt
Cortexworks Beratung
Breite Straße 39, 01067 Dresden
Telefon: +49 351 48372619
E-Mail: info@cortexworks.digital